Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der MHC Business Language Training GmbH (MHC)

§ 1. GELTUNGSBEREICH

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung für alle von MHC angebotenen Leistungen und werden vom Vertragspartner durch eine Auftragserteilung an MHC anerkannt. Die AGB’s gelten ebenso für zukünftige weitere Aufträge, ohne dass es dafür einer gesonderten Vereinbarung bedarf. Entgegenstehenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Solche Bedingungen gelten auch dann nicht, wenn MHC nach Erhalt derselben nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen, sowie Ergänzungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn MHC dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.

§ 2. AUFTRAGSERTEILUNG / ZAHLUNGSVERKEHR / STORNOBEDINGUNGEN

Die Auftragserteilung für von MHC angebotene Leistungen kann per Post, per Fax oder per E-mail erfolgen.

Mit Bestätigung des jeweiligen Auftrags durch MHC wird das jeweilige Vertragsverhältnis rechtswirksam und verbindlich. Das Honorar von MHC wird vor Erbringung der Trainingsleistungen mittels Honorarnote in Rechnung gestellt. In Rechnung gestellte Beträge sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Es werden Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinsatz vereinbart. Für die erste Mahnung werden Mahnspesen in Höhe von € 15,00, für jede weitere Mahnung von € 30,00 vereinbart. MHC ist auch berechtigt, seine Forderungen durch einen Rechtsanwalt einmahnen zu lassen, wobei für eine rechtsanwaltliche Mahnung Mahnkosten in Höhe von 7 % des Bruttorechnungsbetrages vereinbart werden. Für die Dauer eines allfälligen Zahlungsverzuges ist MHC nicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung verpflichtet. Im Fall des Zahlungsverzuges gelten sämtliche Mahn- und Inkassospesen sowie die jeweils zum Zeitpunkt des Zahlungsverzuges unter Kaufleuten geltenden gesetzlichen Verzugszinsen als vereinbart. Alle angegebenen Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Für den Fall, dass ein vereinbarter Kurs vom Auftraggeber storniert wird, gelten folgende Stornobedingungen: Bei Stornierungen bis 6 Wochen vor dem geplanten Kursbeginn wird keine Stornogebühr fällig. Bei Stornierungen bis 3 Wochen vor dem geplanten Kursbeginn wird eine Stornogebühr von 50 % des Auftragswerts fällig. Bei Stornierungen bis 1 Woche vor dem geplanten Kursbeginn wird eine Stornogebühr von 80 % des Auftragswerts fällig. Bei Stornierungen, die kurzfristiger als 1 Woche vor Kursbeginn erfolgen wird der gesamte Auftragswert fällig. Diese Stornoregelung gilt sinngemäß auch für den Fall, dass ein vereinbarter Kurs zwar nicht storniert, die Anzahl der Teilnehmer jedoch um mehr als 1 Person reduziert wird. Die genannten %-Sätze beziehen sich dann auf die Differenz des neuen Auftragswerts zum ursprünglich Vereinbarten.

 

§ 3. UNTERRICHTSEINHEITEN

Eine Unterrichtseinheit umfasst je nach Absprache 45, 50 oder 60 Minuten. MHC vereinbart die Trainingstermine im Einvernehmen mit dem Auftraggeber. Wird eine vereinbarte Unterrichtseinheit später als 36 Stunden vor dem Training vom Auftraggeber schriftlich storniert, so gilt die Unterrichtseinheit als konsumiert und wird zur Gänze verrechnet. Fällt eine Unterrichtseinheit aus Gründen, die bei MHC bzw. bei den von ihr beauftragten Trainern liegen, aus, so bemüht sich MHC darum, im Einvernehmen mit dem Kunden eine Ersatzunterrichtseinheit anzubieten. Sollte dies nicht möglich sein, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückvergütung des Honorars für die ausgefallene Unterrichtseinheit. Die vertraglich vereinbarten Unterrichtseinheiten sind binnen 12 Monaten ab Auftragserteilung zu konsumieren. Sollten vereinbarte Unterrichtseinheiten bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Rechnung gestellt worden sein, so werden diese spätestens mit Ablauf dieser Frist fällig. Ein allfälliges Guthaben verfällt mit Ablauf dieser Frist. MHC ist nicht verpflichtet, nicht konsumierte Unterrichtseinheiten nach Ablauf dieser Frist noch durchzuführen.

Falls der Unterricht aufgrund einer akuten Erkrankung, aufgrund von höherer Gewalt oder aufgrund von anderen unvorsehbaren Ereignissen nicht stattfindet, gibt es keinen Anspruch auf Ausführung der Dienstleistungen, mit welchen MHC beauftragt wurde. In solchen Fällen ist MHC zu keinem Schadenersatz verpflichtet, der durch Nichtausführung der Unterrichtseinheit entstehen könnte. Im Fall einer längeren Abwesenheit der Lehrkraft wird je nach Möglichkeiten von MHC der versäumte Unterricht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. MHC organisiert für die abwesende Lehrkraft einen Ersatz oder es kommt zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages, wobei in diesem Fall das Honorar dem Auftraggeber unverzüglich bezahlt wird. Der Lehrkraftwechsel seitens MHC aus beliebigem Grund berechtigt weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Kürzung des Honorars.

 

§ 4. GERICHTSSTAND

Gerichtsstand ist das jeweils für den Sitz von MHC sachlich zuständige, österreichische ordentliche Gericht. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmung bedürfen zu Ihrer Gültigkeit und Verbindlichkeit der Schriftform, insbesondere auch das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB’s ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Auf sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus vertraglichen Vereinbarungen mit MHC ist österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsregeln des IPRG und des UN-Kaufrechts anwendbar.

Stand: November 2017